



Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Besuch von Veranstaltungen der COMMITMENT Institut - Zangerl GmbH.
Stand: 1. Mai 2018
Allen Rechtsgeschäften zwischen der COMMITMENT Institut – Zangerl GmbH (in der Folge COMMITMENT Institut genannt) und ihren Vertragspartnern liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des COMMITMENT Instituts in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Hinsichtlich der einzelnen Veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen des COMMITMENT Institutes genauer bestimmt. Werden Veranstaltungen in Kooperation mit einer (Privat-)Universität durchgeführt, kommen die studienrechtlichen Vorschriften der jeweiligen (Privat-)Universität zur Anwendung.
1. Anmeldungen, Aufnahmeverfahren und Vertragsabschluss
Die Bewerbung (Anmeldung) erfolgt schriftlich mit dem vom COMMITMENT Institut zur Verfügung gestellten Anmeldeformular und wird, falls vorgesehen, nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Weiterbildungsprogramms geprüft (z.B. abgeschlossenes österreichisches bzw. gleichzuhaltendes Studium, Nachweis von guten Fremdsprachenkenntnissen, Absolvierung eines Bewerbungsgesprächs). Die Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift als verbindlich gewertet. Falls in den Programminformationen nicht anders vermerkt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Das COMMITMENT Institut (bzw. die jeweilige Lehrgangsleitung) hat laut Kooperationsvertrag die Aufgabe und Verpflichtung, neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber/innen zu prüfen.
Dabei ist aber jedenfalls eine Haftung vom COMMITMENT Institut gegenüber dem Bewerber/der Bewerberin und jener Dritten, in deren Auftrag und/oder auf deren Kosten der Bewerber/die Bewerberin den Lehrgang besucht, für den Fall einer vom COMMITMENT Institut bei der Prüfung nicht wahrgenommenen mangelnden Eignung – mit Ausnahme des Falles grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Insbesondere ist das COMMITMENT Institut gegenüber dem Bewerber/der Bewerberin und den genannten Dritten nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von bei der Bewerbung gemachten Aussagen bzw. vorgelegten Unterlagen zu überprüfen.
Das COMMITMENT Institut behält sich (bzw. der Lehrgangsleitung) das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen zu treffen, wenn die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen sollte oder die didaktisch zweckmäßige Ausgewogenheit der Teilnehmer/innen dies erfordert.
Nach der Anmeldung und der positiven Überprüfung der Zulassungskriterien erfolgt die Aufnahme des Bewerbers/der Bewerberin durch die Zusage seitens des COMMITMENT Instituts. In begründeten Ausnahmefällen kann eine derartige Zusage frühzeitig (zumindest 6 Monate vor Lehrgangsbeginn) erfolgen. Erfolgt eine derart frühzeitige Zusage, gelten gesonderte Stornobedingungen (siehe Punkt 4).
Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Mit der Übermittlung Ihrer Daten auf elektronischem, telefonischem, schriftlichem oder mündlichem Weg, willigen Sie ein, dass das COMMITMENT Institut Ihre persönlichen Daten im jeweils benötigten Umfang speichern und für die Übermittlung von Informationen und neuen Angeboten sowie für Rückfragen zum Leistungsangebot, zur Buchung und zu besuchten Veranstaltungen per Mail, Post, Telefon und sozialen Netzwerken, verwenden darf. Weiters erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin bei Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass seine/ihre Namens-, Telefon- und E-Maildaten zur Administration des Lehrganges und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen sowie an Kooperationspartner des COMMITMENT Instituts, die an dem vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin gebuchten Lehrgang mitwirken, übermittelt werden.
Zum Zwecke der Dokumentation und der öffentlichen Berichterstattung willigen Sie ein, dass das COMMITMENT Institut Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere in Form von Fotos, Videos und Livestreams) von der Veranstaltung verarbeitet. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (z.B. Printmedien, Radio, Video, Homepage, Social Media) veröffentlicht werden. Sie sind nicht auf die identifizierende Erfassung Ihrer Person gerichtet.
Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies muss schriftlich erfolgen und gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens.
3. Gesamtpreis und Leistungen
Die Anmeldung wird als verbindlich gewertet. Mit der Anmeldung des Bewerbers/der Bewerberin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,- zur Zahlung fällig, welche auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Zahlung des Gesamtpreises ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung zur Zahlung abzugsfrei fällig. Wenn ein Nachlass gewährt wird – nur vom Lehrgangspreis ohne Prüfungsgebühr und nicht vom Beitrag für Zusatzleistungen möglich – ist dies auf den jeweiligen Anmeldeformularen vermerkt. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden oder Veranstaltungspartialen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Im Gesamtpreis sind Studienunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Die Studienunterlagen können den Teilnehmern auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Rahmenprogramm und Pausengetränke stellen eine freiwillige Zusatzleistung des COMMITMENT Instituts dar. Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen sowie deren sonstige Auslagen.
Die Informationen zwischen dem COMMITMENT Institut, den Referenten/Referentinnen und den Teilnehmer/innen erfolgen weitestgehend über E-Mail. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich bereit, während der Dauer des Studienprogramms für die Zusendung von Informationen, Unterlagen etc. einen E-Mail Account zu führen und die E-Mails regelmäßig abzurufen. Das COMMITMENT Institut haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin dadurch entstehen, dass diese/r Informationen nicht abruft. Ist es dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nicht möglich einen derartigen Account zu führen, ist es in seiner/ihrer Verantwortung, sich diese Informationen auf anderem Weg zu besorgen.
4. Stornobedingungen
Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich erfolgen. Er ist für Teilnehmer/innen bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich, ohne dass – abgesehen von der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,- – der Gesamtpreis zu bezahlen ist.
Bei Rücktritt (schriftlich) später als 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 40% des Lehrgangspreises als Stornogebühr zu entrichten bzw. werden für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben. Nach Lehrgangsbeginn ist kein Rücktritt möglich und steht dem COMMITMENT Institut jedenfalls ab Lehrgangsbeginn der Gesamtpreis in voller Höhe zu, ganz gleich, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Kurs besucht oder nicht. Ausgenommen hievon ist, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin, der/die den entsprechenden Zulassungskriterien entspricht – vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis des COMMITMENT Instituts – diesen Studienplatz einnimmt und die Zahlungen vollständig erbracht sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der/die Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem/der Eingetretenen.
Bei Unternehmen gilt der Ausschluss jeglichen richterlichen Mäßigungsrechts für Storno- und sonstige Gebühren/Vertragsstrafen bzw. ein Verzicht darauf als vereinbart.
Erfolgt die Zusage frühzeitig (mindestens 6 Monate vor Lehrgangsbeginn) gelten von Abs. 1 abweichende Stornofristen: Ein – abgesehen von der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,- – kostenloser Rücktritt ist innerhalb von 8 Wochen nach der Zusage möglich. Bei Rücktritt (schriftlich) später als 8 Wochen nach der Zusage sind 40% des Lehrgangspreises als Stornogebühr zu entrichten bzw. werden für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben. Nach Lehrgangsbeginn ist kein Rücktritt möglich und steht dem COMMITMENT Institut jedenfalls ab Lehrgangsbeginn der Gesamtpreis in voller Höhe zu, ganz gleich, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Kurs besucht oder nicht. Ausgenommen hievon ist, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin, der/die den entsprechenden Zulassungskriterien entspricht – vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis des COMMITMENT Instituts – diesen Studienplatz einnimmt und die Zahlungen vollständig erbracht sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der/die Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem/der Eingetretenen.
4.1. Allgemeines
Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen; für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens beim COMMITMENT Institut entscheidend.
Das COMMITMENT Institut behält sich vor, einen Lehrgang bzw. ein Seminar insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl abzusagen. Erfolgt eine solche Absage bis zu acht Tagen vor Beginn des Lehrgangs/Seminars, so erwachsen Teilnehmern/Teilnehmerinnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von acht Tagen vor Beginn haftet das COMMITMENT Institut – unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von Teilnehmern/Teilnehmerinnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle höherer Gewalt oder der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen vom COMMITMENT Institut abzugsfrei rückerstattet. Die Erkrankung von Vortragenden gilt jedenfalls als höhere Gewalt.
4.2. Kündigung
Der gesamte gebuchte Lehrgang stellt eine grundsätzlich unteilbare Einheit dar, die nur bei vollständiger Absolvierung sinnvoll ist. Überdies ist es auch für das COMMITMENT Institut erforderlich, die gesamte Anzahl der Teilnehmer/innen während der gesamten Dauer des Lehrgangs zu erhalten, um die notwendigen Interaktionen zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen, Gruppenarbeiten etc. zu gewährleisten. Eine Kündigung des Vertrages ist daher grundsätzlich nicht möglich.
4.3. Rücktrittsbelehrung nach § 4 iVm § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG:
Ist der Bewerber/die Bewerberin Verbraucher im Sinne des KSchG und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 5a KSchG geschlossen, so besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss mittels einer eindeutigen Erklärung der Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, mitgeteilt werden. Eine Musterrücktrittserklärung ist im Punkt 10 dieser AGB angeführt; die Verwendung ist jedoch nicht zwingend. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: COMMITMENT Institut – Zangerl GmbH, 6572 Flirsch 108, oder per E-Mail: office@commitmentinstitut.at. Der Eingang der Rücktrittserklärung wird vom COMMITMENT Institut umgehend per E-Mail bestätigt.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts wird eine allenfalls bereits geleistete Zahlung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag beim COMMITMENT Institut eingegangen ist, rückerstattet. Für diese Rückzahlung verwendet das COMMITMENT Institut dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Bewerber/der Bewerberin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Bewerber/der Bewerberin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Bewerber/die Bewerberin auf ihren/seinen Wunsch bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist Leistungen des COMMITMENT Instituts in Anspruch genommen, ist im Falle eines Rücktrittes ein angemessener Betrag zu zahlen.
5. Leistungsänderungen
Das Leistungsprogramm der Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich das COMMITMENT Institut eine Weiterentwicklung des Studienplans und Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Gesamtpreises bzw. zu Schadenersatzansprüchen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Um das Erreichen der Veranstaltungsziele sicher zu stellen, ist das COMMITMENT Institut berechtigt, Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmer/innen aus wichtigen Gründen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
7. Haftung für Gegenstände
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt das COMMITMENT Institut keine Haftung. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrganges/Seminars zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen seitens des COMMITMENT Institutes oder Dritter führen.
8. Sonstiges
Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin hat dieser/diese umgehend schriftlich dem COMMITMENT Institut zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem Teilnehmer/der Teilnehmerin als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bei Informationserhebungen im Zusammenhang mit Qualitätsverbesserungen einer Veranstaltung mitzuwirken.
9. Gerichtsstand und Wirksamkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Mai 2018 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen dem COMMITMENT Institut und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Tirol. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer allfälligen unwirksamen Klausel gilt eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
10. Musterrücktrittsformular: